ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

1              Allgemeines                                      

                                                               

Alle Lieferungen und Leistungen (im Folgenden nur als
Lieferungen bezeichnet) erfolgen ausschliesslich zu unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Die Bedingungen des Bestellers haben für uns keine
Gültigkeit, auch wenn diesen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird
oder auch wenn, die Bedingungen des Bestellers bestimmen, dass anders lautende
Bedingungen für ihn nicht verpflichtend sind oder erst durchschriftliche
Bestätigung durch ihn gelten sollen. Mit der Ausgabe der Bestellung gelten
unsere Bedingungen als anerkannt, anders lautende Bedingungen gelten als
unwirksam.

 

1.2.

Unsere Angebote sind unverbindlich und gelten bis zum
auf der Offerte angegebenen Tag. Fehlt ein solcher Hinweis, gelten unsere
Angebote 60 Tage.                                            

 

1.3.

Für unsere Produkte gelten die Nettopreise für Geräte
und Zubehör der jeweils aktuellsten Preisliste. Frühere Ausgaben verlieren mit
dem Erscheinen neuer Preislisten automatisch ihre Gültigkeit.

 

1.4.

Auf Verbrauchmaterial, hauptsächlich Kaffee und
Kits,  werden keine Prozentrabatte
gewährt. Es gelten die Preisabstufungen je Bezugsmenge.                                       

 

1.5.

Unser Liefer-, Service- sowie Aussendienstpersonal
ist nicht zur Abgabe für uns rechtsverbindlicher Erklärungen bevollmächtigt.
Insbesondere werden Lieferverträge und hierzu getroffene Änderungen und
Nebenabreden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung gültig.                                  

 

1.6.

Für den Fall, dass nach der Abgabe eines Angebotes
oder einer Auftragsbestätigung oder nach der Veröffentlichung unserer
Preisliste eine Kostensteigerung bezüglich Lohn, Material oder Zinsen eintritt,
auf die wir keinen Einfluss haben, behalten wir uns eine entsprechende
Preiskorrektur vor.

 

1.7.

Alle Preise sind netto zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Porto und Verpackung werden zu Selbstkosten verrechnet.
Lieferungen innerhalb der Schweiz, unter Berücksichtigung der Mindestbestellmenge,
erfolgen frei Haus. Ausgenommen davon sind Lieferungen an Messen und Promotionsanlässen
sowie unterjährige Kurzmieten.                                   

                                                               

2              Lieferbedingungen                                        

                                                               

Die kostenfreie Auslieferung unterliegt folgenden
Mindestmengen:                                     

• Getränke: 600 Einheiten                                          

 

2.2.

Lieferungen erfolgen gewöhnlich ab Lager. Sollten
dennoch nicht alle Teile einer Bestellung sofort ab Lager geliefert werden
können, sind wir berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen
durchzuführen.

                                               

2.3.

Einseitige Terminsetzungen des Bestellers haben für
uns ausserhalb des Verzugs keine rechtliche Bindung. Wir sind aber dennoch
bemüht, einseitige Terminvorgaben einzuhalten. Sollte eine Einhaltung solcher
Termine nicht möglich sein, sind wir vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes
auch dann zur Lieferung berechtigt, wenn die Ware erst nach dem Termin bei dem
Besteller eintreffen sollte.

 

2.4.

Können wir unseren Lieferverpflichtungen nicht
vollständig oder gar nicht nachkommen, so hat uns der Besteller durch
eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Haben
wir die Nachfrist verstreichen lassen, ist der Besteller berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Rücktritt oder Kündigung sind uns
durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Forderungen auf Schadenersatz sind
ausgeschlossen.

 

2.5.

Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers als
auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie
alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung oder Rücktritt. Die
Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.                                       

                                                               

3              Zahlungsbedingungen                                  

                                                               

3.1.

Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10
Tagen zahlbar.                                  

 

3.2.

Unser Liefer-, -Service- und Aussendienstpersonal ist
ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungen
entgegenzunehmen.

 

3.3

Mit dem Tage der Fälligkeit sind unsere Forderungen
grundsätzlich zu verzinsen. Die DELIZIA GmbH ist berechtigt, im kaufmännischen
Geschäftsverkehr nach Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe
von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Bei Aufträgen über die
Lieferung von Waren mit einem Auftragswert von mehr als CHF 10'000.-- (ohne
Mehrwertsteuer) sind 50% des Kaufpreises bei Auftragsbestätigung und 50% nach
der Lieferung fällig.

 

3.4.

Wird nach Vertragsabschluss Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt oder
bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit
bzw. werden uns derartige Umstände unverschuldet erst nach Vertragsabschluss
bekannt, haben wir ein Leistungsverweigerungs recht,
solange nicht alle unsere Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis
erfüllt worden sind und uns hinsichtlich der sonstigen noch offenen Forderungen
angemessene Sicherheit bestellt worden ist. Falls diesem Verlangen nicht
innerhalb einer Frist von zwei Wochen entsprochen wird, sind wir ohne Setzen
einer Nachfrist    berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Befindet
sich der Besteller in Zahlungsverzug, bestehen solange begründete Zweifel an
dessen Zahlungsfähigkeit, wie er nicht dargelegt hat, dass der Verzug auf
anderen Gründen beruht.                                               

 

3.5.        

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum.                                              

                                                               

4              Gewährleistung                                               

                                                               

4.1.

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen
voraus, dass dieser seinen nach Schweizerischem Obligationenrecht bestehenden
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäss nachgekommen ist.                                  

 

4.2.

Bei ordnungsgemässer Untersuchung erkennbare Mängel
sind innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Ablieferung zu rügen, versteckte Mängel
unmittelbar nach Feststellung, spätestens jedoch drei Monate nach Ablieferung.

                                               

4.3.

Bei von uns anerkannten Beanstandungen hat der
Besteller uns Gelegenheit zu geben, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen
Frist nachzubessern oder kostenlosen Ersatz zu liefern. Sind wir dazu nicht
bereit oder in der Lage oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Minderung zu verlangen. Forderungen auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

 

4.4.

Wir übernehmen keine Garantie für den hygienischen
Zustand der Geräte. Ansprüche, die auf Nichtbeachtung unserer schriftlich oder
mündlich überlieferten Anweisungen zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.                                             

                                                               

5              Haftungsbeschränkung                                

                                                               

5.1.

Unsere Haftung auf Schadenersatz, egal aus welchem
Rechtsgrund ist beschränkt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Bestellers sowie Schäden, welche auf
Fehlmanipulationen durch die Benützer zurück zuführen oder mangels ungenügender
Aufsicht entstanden sind. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit
die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In jedem
Fall ist unsere Haftung jedoch auf CHF 1'000.-- je Schadenereignis begrenzt.                           

 

6              Eigentumsvorbehaltssicherung

               

6.1.

Veräussert der Besteller von uns gelieferte Waren, so
tritt uns der Besteller schon jetzt die ihm aus der

Veräusserung entstehende Forderung an seinen Abnehmer
ab, bis die vollständige Tilgung unserer Forderung an den Besteller erreicht
ist.

 

6.2.

Wir können verlangen, dass der Besteller seinen
Abnehmer von der Abtretung seiner Forderung an uns informiert und uns die
Auskünfte erteilt und entsprechende Unterlagen aushändigt, die notwendig sind,
unsere Rechte gegenüber dem Abnehmer geltend zu machen. Nach eingetretenem
Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, dem Abnehmer des Bestellers
die Abtretung der Forderung anzuzeigen.

 

6.3.

Der Besteller ist zum Inkasso der an uns abgetretenen
Forderungen nur so lange berechtigt, als er mit seinen sämtlichen Verbindlichkeiten
uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug kommt, auch wenn dieser aus anderen Kaufabschlüssen
stammen. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des
Vergleichs- oder Konkursverfahrens ist der Besteller nicht mehr zum Inkasso der
abgetretenen Forderungen berechtigt.

               

7              Spezielle
Bedingungen für Vereinbarungsverträge

 

7.1.

Vereinbarungsverträge werden für die Dauer von
mindestens einem Jahr abgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestdauer
oder bei Versäumen der Kündigungsfrist verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend
um ein weiteres Jahr. Der Vereinbarungsvertrag kann unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Vereinbarungs- resp.
Verlängerungsjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich mit
eingeschriebenem Brief zu erfolgen.

               

7.2.

Endet die Vereinbarung vorzeitig infolge einer
schuldhaften Vertragsverletzung des Mieters, so ist die Rückforderung bereits
bezahlter Grundgebühren ausgeschlossen. Für die ausserterminliche Abholung
unseres Eigentums wird zusätzlich eine Pauschale von CHF 100.-- in Rechnung
gestellt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns
vor.

 

7.3

Die Kaffeemaschine ist entweder im Zusammenhang mit
einem Vereinbarungsvertrag und mit einer Mindestabnahme von 100 Einheiten pro
Monat und pro Maschine während der Vereinbarungsdauer gratis bzw. mit einer einmaligen
Grundgebühr (siehe Vereinbarungsvertrag) erhältlich, oder mit einem Kauf- bzw.
Kauf/vereinbarungsvertrag. Die Grundgebühr für die Kaffeemaschine ist
spätestens gemäss Zahlungsbedingungen, Ziffer 3, an DELIZIA zu überweisen. Nach
Vereinbarungsablauf wird die Kaffeemaschine von der DELIZIA retour genommen.

 

7.4.

Während der gesamten Vereinbarungsdauer besteht eine
Funktionsgarantie der Kaffeemaschine.

 

7.5.

Der Mieter ist verpflichtet, die Kaffeemaschine in
dem Zustand zu erhalten, in dem er es empfangen hat, und gemäss unseren
Anweisungen zu gebrauchen. Der Mieter ist gehalten, den ihm mündlich oder
schriftlich überlieferten Anweisungen über Wartung und Pflege der Mietobjekte
nachzukommen. Reparatur, Pflege und Wartung sind ausschliesslich durch unser
Fachpersonal oder einer von uns lizenzierten Firma auszuführen.

 

7.6.

Falls der Mieter die Kaffeemaschine schuldhaft
beschädigt oder ein Defekt durch unsachgemässen Gebrauch oder Verwendung
unzulässiger Flüssigkeiten auftritt, ist er gehalten, den Vermieter schadlos zu
halten, insbesondere hinsichtlich der Kosten für erforderlich werdende
Reinigungs- oder Reparaturkosten.

 

7.7.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die
Kaffeemaschine ausreichend durch eine Versicherung gegen Diebstahl,
Beschädigung und Zerstörung abgesichert ist.

 

7.8.        

Ohne Zustimmung der DELIZIA GmbH ist es dem Mieter
untersagt:

• Veränderung am Gerät vorzunehmen

• Geräte sowie Verbrauchsmaterial weiterzuvermieten
oder zu veräussern

• Den Standort des Objekts ausserhalb der
Betriebsräume zu verändern.

 

7.9.

Der Mieter verpflichtet sich, im Falle ihn
betreffenden Zwangsvollstreckungsmassnahmen den Vermieter

umgehend zu benachrichtigen und den Vollstreckenden
über das Mietverhältnis in Kenntnis zu setzen.

               

8              Spezielle
Bedingungen für Kaufverträge

 

Alle gekauften Objekte haben eine 1-jährige Garantie

               

9              Spezielle
Bedingungen für Vereinbarungsverträge

               

9.1

Während der ganzen Laufzeit des
Vereinbarungsvertrages verpflichtet sich der Mieter resp. Käufer, die

Verbrauchsprodukte ausschliesslich von DELIZIA GmbH
zu beziehen.

 

9.2.

Die Kaffeemaschinen dürfen ausschliesslich mit von
DELIZIA GmbH gelieferten Produkten versehen werden. Das benutzen von nicht
DELIZIA GmbH Produkten ist untersagt.

 

9.3.

Bei jedem festgestellten Verstoss wird eine
Vertragsstrafe von CHF 100.-- pro Einzelfall fällig. Zudem können wir den
Vereinbarungsvertrag sofort und einseitig auflösen. Wir sind zu keinen Ersatz-
oder Rückvergütungsleistungen verpflichtet. Für die ausserterminliche Abholung
unseres Eigentums wird zusätzlich eine Pauschale von CHF 100.-- in Rechnung
gestellt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns
vor.

               

10           Spezielle
Bedingungen für Testpakete

               

10.1.

Das Testen ist kostenlos, unverbindlich und frei
jeder Verpflichtung.

 

10.2.

Der Testzeitraum ist auf 14 Kalendertage beschränkt.
Er gilt ab dem Tage der Auslieferung. Alle für diese Zeit zur Verfügung
gestellten Gegenstände werden automatisch nach 14 Tagen durch unser Liefer- und
Servicepersonal wieder abgeholt. Die Rücknahme kann ohne weitere Ankündigung,
in Ausnahmefällen auch vor Ablauf der 14 Tage erfolgen.

 

10.3.

Das kostenlose Testpaket beinhaltet in der Regel
folgende Leistungen:

• 1 Kaffeemaschine

• 1 Paket (DELIZIA Produkte assortiert / 50 Stk)

• Anlieferung, Abholung sowie Endreinigung

 

10.4.

Während der Testphase zusätzlich bestellte und
gelieferte Verbrauchsmaterialien werden anhand unserer allgemeinen Preisliste
in Rechnung gestellt.

 

10.5.

Bei der Abholung fehlende oder beschädigte Teile
werden in Rechnung gestellt.

 

10.6.

Eine Verlängerung der kostenlosen, 14-tägigen
Testphase ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die zentrale
Verkaufsleitung möglich. Ansonsten erfolgt die Abholung gemäss Ziffer 10.2.

 

10.7.

Alle gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum.

               

11           Schlussbestimmungen

               

11.1.

Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nichtig sein, so gilt der Rest dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen weiter.

 

11.2.

Anwendbar ist Schweizer Recht.

 

11.3.

Erfüllungsort ist am Sitz der DELIZIA GmbH.

 

11.4.

Gerichtsstand ist am Sitz der DELIZIA GmbH.

               

Muttenz, Juni 2012         

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